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   OVG Sachsen, 12.04.2016 - 4 A 209/15   

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https://dejure.org/2016,8835
OVG Sachsen, 12.04.2016 - 4 A 209/15 (https://dejure.org/2016,8835)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.04.2016 - 4 A 209/15 (https://dejure.org/2016,8835)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. April 2016 - 4 A 209/15 (https://dejure.org/2016,8835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SGB VIII § § 74, 69, 82, 85 SächsLJHG § § 9, 11
    Träger der freien Jugendhilfe; Zuwendung; Jugendbildungsreferent; Zuständigkeit; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2016 - 4 A 209/15
    Sie folgt aus seiner Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII einschließlich der Planungsverantwortung (§§ 79, 80 SGB VIII) (BVerwG, Urt. v. 17. Juli 2009 - 5 C 25/08 -, juris Rn. 30).

    Zwar erfordert nach der Rechtsprechung des BVerwG eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Art und Höhe der Förderung der einzelnen Träger ein hinreichendes jugendhilferechtliches Maßnahmenkonzept einschließlich einer durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst vorzunehmenden Prioritätensetzung (Förderkonzeption) (BVerwG, Urt. v. 17. Juli 2009, - 5 C 25/08 -, juris Rn. 31).

  • VG München, 24.04.2020 - M 18 E 19.2711

    Anspruch auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form der

    Selbst wenn man in Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG eine Grundlage für von § 85 SGB VIII abweichende Landesvorschriften über die Zuständigkeit sehen wollte (so SächsOVG, U.v. 12.4.2016 - 4 A 209/15 - juris Rn. 21; Schlegel/Voelzke, JurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 85 Rn. 12 m.w.N., auch zur a.A.), fehlt es jedenfalls an einer solchen Landesnorm.
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